Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Durchblick

«Durchblick» ist ein Produkt bzw. eine Dienstleistung der Silion GmbH, Arlesheim («Silion»).

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber – auch Coachee – und der Silion abgeschlossenen Vertrages betreffend die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Business Group Coaching und Unternehmensberatung.
Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen, rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Parteien.
Der Inhalt dieser AGB gilt, soweit nicht ausdrücklich eine Abweichung zu den Bestimmungen dieser AGB schriftlich vereinbart ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung auf den Vertrag.

3. Vertragsgegenstand

Die Informationen und Ratschläge im Arbeitsprozess sowie in allen Dokumentationen der Silion sind sorgfältig erwogen und durch Silion geprüft. Bei der Tätigkeit der Silion handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Gegenstand ist daher die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, jedoch ausdrücklich nicht die Herbeiführung eines persönlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Stellungnahmen und Empfehlungen der Silion können persönliche und unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers lediglich vorbereiten. Die Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage von Empfehlungen der Silion gefasst werden, trägt ausschliesslich der Auftraggeber.

Arbeitsergebnisse von Silion sind ausschliesslich für den Auftraggeber [und den im Vertrag beschriebenen Zweck] bestimmt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Silion nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder verändert werden. Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung haftet Silion nicht für Schäden, welche infolge Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere Zwecke oder durch Dritte, beziehungsweise durch Veröffentlichung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse entstehen.

4. Honorar

Silion rechnet das Honorar gemäss Vertrag ab. Honorare, Spesen und sonstige Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, anderer Steuern und Abgaben.

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Silion erbringt Ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Der Auftraggeber stellt Silion rechtzeitig alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und gegebenenfalls Infrastruktur zur Verfügung. Silion geht davon aus, dass die rechtmässig zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und korrekt sind.

Die Beratung und/oder Coachings erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.

Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, kann dies dazu führen, dass Silion ihre Leistungen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand erbringen kann, oder dass andere negative Folgen eintreten. Die Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Auftraggeber (z.B. Mehraufwand von oder Rücktritt durch Silion).

6. Versicherungsschutz

Coaching, Beratung und Training sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und ausserhalb von Coaching- und Beratungssitzung sowie Trainings und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch die Silion.

7. Haftung

Die Informationen in Coaching-Sitzungen und Beratungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach bzw. Berater sorgfältig erwogen und geprüft.

Bei Vertragsverletzungen durch Silion haftet Silion für den direkten und unmittelbaren Schaden, soweit dieser nachgewiesenermassen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von Silion auf maximal die Höhe des Silion nach Massgabe des Vertrages geschuldeten Honorars.

Im Übrigen ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund, soweit gesetzlich zu-lässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Elektronische Datenübermittlung

Während der Vertragsdauer sind die Parteien berechtigt, auf elektronischem Wege zu kommunizieren und Daten zu transferieren. Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft an-gemessene, dem aktuellen technischen Stand entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation. Sofern besondere Sicherheitsvorkehrungen gelten sollen (z.B. Passwortschutz, Verschlüsselung), sind diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festzuhalten.

Soweit gesetzlich zulässig, lehnen beide Parteien jegliche Haftung für Schäden ab, die in Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation und Datenübermittlung entstehen.

9. Vertraulichkeit

Die Silion verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers oder der Coachee auch nach der Beendigung des Vertrages striktes Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die Silion, die ihr zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Auf Wunsch werden persönliche Daten nach Erbringung der Dienstleistung gelöscht. Die Löschung kann auf Verlangen schriftlich bestätigt werden.

10. Weitere Bestimmungen

Silion darf Leistungen für Dritte erbringen, die Konkurrenten des Auftraggebers sind oder Interessen haben, die denjenigen des Auftraggebers widersprechen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertrags-schluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Formulierung der AGB verzichtet.

Diese AGB werden auf der Webpage von Durchblick veröffentlicht.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Arlesheim.